Tarife & Besonderheiten
Tarife
Die Beförderungsentgelte für Taxis sind im Saarland gesetzlich geregelt. So können Sie als Fahrgast sicher sein, das Sie für die Fahrt nur so viel Bezahlen, wie das der Gesetzgeber vorsieht.
Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für den gefahrenen Weg und evtl. anfallenden Wartezeiten zusammen. Hinzu kommen noch anfallende Zuschläge.
Die Tarife sind unabhängig der Personenzahl (max. 4 Personen – Kombi) und gelten für Fahrten im Gebiet des Saarlandes.
Leistungspreise des Taxigewerbes
Im Taxigewerbe gelten ab 01.01.2024 folgende Tarife
Montag – Samstag Tagestarif (06:00 – 22:00)
Grundgebühr
4,50€
0 – 2 km, je km
2,90€
2 – 10 km, je km
2,60€
ab 10 km, je km
2,40€
Wartezeit pro/h
38,00€
Montag – Samstag Nachttarif (22:00 – 06:00)
Sonntags- & Feiertagstarif (00:00 – 24:00)
Grundgebühr
4,50€
0 – 2 km, je km
2,90€
ab 2 km, je km
2,70€
Wartezeit pro/h
38,00€
Leistungspreise des Mietwagengewerbes
Im Mietwagengewerben gestalten die Firmen Ihre Preise selbst. Wir haben unsere Preise an die des Taxigewerbes angepasst.
Die Preisfestsetzung erfolgt beim Mietwagen vor Fahrtantritt, da der Wegstreckenzähler nicht zwischen den Tarifen wechseln kann. Es wird vor der Fahrt geschaut, welche Wegstrecke zurück gelegt wird und dann einer der unten Stehenden Tarife ausgewählt. Wartezeiten werden individuell mit dem Fahrgast ausgehandelt.
Montag – Samstag Tagestarif (06:00 – 22:00)
Grundgebühr
4,50€
bis 2 km, je km
2,90€
bis 10 km, je km
2,60€
ab 10 km, je km
2,40€
Montag – Samstag Nachttarif (22:00 – 06:00)
Sonntags- & Feiertagstarif (00:00 – 24:00)
Grundgebühr
4,50€
bis 2 km, je km
2,90€
ab 2 km, je km
2,70€
Genehmigungen Krankenfahrt im Taxigewerbe
Für Fahrten zu Ambulanten Behandlungen im Taxi & Mietwagen Gewerbe ist es nötig, dass Sie sich eine Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einholen.
Ohne dieser Vorabgenehmigung, können die Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern. Die offenen Kosten werden dann dem Patient in Rechnung gestellt.
Für dem Antrag einer Genehmigung benötigen die folgende Dokumente:
- Transportschein des Hausarztes (Der Arzt kann den Transportschein direkt an die Krankenkasse senden)
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Genehmigung des Transportes benötigen, können Sie uns gerne während den Öffnungszeiten kontaktieren und wir helfen Ihnen weiter.
Ausnahmen der Genhemigung
Bei folgenden Bedingungen benötigen Sie keine Genehmigung:
stationoärere Aufenthald in einer Klink des Saarlandes
Hinfahrt o. Heimfahrt
Vorstationäre Krankenhausbehandlung
max 7 Tage vorher
Nachstationäre Krankenhausbehandlung
max. 14 Tage danach
Pflegestufe 3 mit „dauerhaft eingeschränkter Mobilität“
immer
Pflegestufe 4 oder 5
immer
Behinderung mit dem Merkzeichen „BI“ o. „aG“ o. „H“
immer